Abmahnung – Wettbewerbsrecht

Abmahnung vom Wettbewerber erhalten? Diese 7 Fehler können richtig teuer werden

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten – was jetzt wichtig ist

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sorgt bei vielen Unternehmern zunächst für Unsicherheit. Die gesetzten Fristen sind oft kurz, die geltend gemachten Ansprüche weitreichend und regelmäßig wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Viele Betroffene fragen sich:

  • Muss ich die Abmahnung ernst nehmen?
  • Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
  • Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt?
  • Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Gerade die ersten Tage nach Erhalt einer Abmahnung sind entscheidend. Wer vorschnell handelt oder typische Fehler begeht, riskiert unnötige Kosten, Vertragsstrafen oder sogar ein gerichtliches Verfahren.

Nachfolgend erfahren Sie, welche sieben Fehler Unternehmer nach einer Abmahnung durch einen Wettbewerber unbedingt vermeiden sollten.

Wichtig: Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und lassen Sie Fristen nicht verstreichen.


Fehler Nr. 1: Die Abmahnung ignorieren

Viele Unternehmer hoffen zunächst, der Wettbewerber werde die Angelegenheit nicht weiterverfolgen.

Das ist häufig ein Irrtum.

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung dient regelmäßig dazu, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Reagieren Sie nicht, beantragt die Gegenseite oft eine einstweilige Verfügung. Dadurch können zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten entstehen.

Wer frühzeitig reagiert, hat regelmäßig deutlich mehr Handlungsspielraum und kann gerichtliche Schritte häufig vermeiden.

Praxistipp

Nehmen Sie jede Abmahnung ernst – unabhängig davon, ob Sie die Vorwürfe zunächst für berechtigt halten oder nicht.


Fehler Nr. 2: Die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben

Einer der häufigsten Fehler besteht darin, die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sofort zu unterzeichnen.

Dabei wird häufig übersehen:

Die Erklärung wurde von der Gegenseite formuliert und dient in erster Linie deren Interessen.

Mit Ihrer Unterschrift entsteht regelmäßig ein langfristiger Vertrag, der oft über Jahre oder sogar Jahrzehnte wirkt. Bereits geringfügige Verstöße können erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

In vielen Fällen lassen sich Formulierungen anpassen, Risiken reduzieren oder überflüssige Verpflichtungen vermeiden.

Praxistipp

Unterschreiben Sie niemals allein deshalb, weil die gesetzte Frist kurz erscheint.


Fehler Nr. 3: Die beanstandete Handlung einstellen und die Sache für erledigt halten

Nicht jede wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist berechtigt.

Viele Unternehmer stellen die beanstandete Werbung, Produktbeschreibung oder Vertriebsmaßnahme sofort ein und gehen davon aus, damit sei die Angelegenheit erledigt.

Tatsächlich kann der Wettbewerber trotzdem weiterhin Unterlassungsansprüche, Kostenerstattungsansprüche oder gerichtliche Maßnahmen verfolgen.

Außerdem stellt sich oft die Frage, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt.

Gerade wenn die beanstandete Handlung wirtschaftlich bedeutsam ist, sollte vor einer endgültigen Aufgabe geprüft werden, ob die Abmahnung rechtlich Bestand hat.


Fehler Nr. 4: Auf eine missbräuchliche Abmahnung hereinfallen

Zwar hat der Gesetzgeber den Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen erschwert, ausgeschlossen ist er jedoch nicht.

Deshalb sollte geprüft werden:

  • Besteht tatsächlich ein Wettbewerbsverhältnis?
  • Ist der Abmahner überhaupt anspruchsberechtigt?
  • Wird überwiegend ein Kosteninteresse verfolgt?
  • Werden lediglich geringfügige Verstöße beanstandet?
  • Sind die geltend gemachten Forderungen nachvollziehbar?

Insbesondere bei ungewöhnlichen Konstellationen lohnt sich eine kritische Prüfung.

Praxistipp

Nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt, nur weil sie von einem Rechtsanwalt stammt.


Fehler Nr. 5: Die Frist verstreichen lassen

Im Wettbewerbsrecht gelten häufig sehr kurze Fristen.

Oft bleiben nur wenige Tage, um angemessen zu reagieren.

Wer die Frist versäumt, riskiert:

  • den Erlass einer einstweiligen Verfügung,
  • zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten,
  • eine deutlich schlechtere Verhandlungsposition.

Je früher die Angelegenheit geprüft wird, desto größer sind die Möglichkeiten, eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen.

Praxistipp

Nehmen Sie unmittelbar nach Erhalt der Abmahnung rechtliche Beratung in Anspruch – nicht erst kurz vor Fristablauf.


Fehler Nr. 6: Die Gegenseite selbst kontaktieren

Viele Betroffene versuchen zunächst, die Angelegenheit selbst telefonisch oder per E-Mail zu klären.

Das kann problematisch sein.

Unüberlegte Aussagen können die eigene Rechtsposition verschlechtern oder unnötige Angriffsflächen schaffen.

Beispielsweise kommt es vor, dass der Vorwurf in der Abmahnung den tatsächlichen Sachverhalt gar nicht korrekt beschreibt. Durch eigene Erklärungen werden dann erstmals Umstände eingeräumt, die tatsächlich einen Wettbewerbsverstoß begründen könnten.

Praxistipp

Kommunizieren Sie mit der Gegenseite erst, nachdem die Vorwürfe und die rechtliche Situation sorgfältig geprüft wurden.


Fehler Nr. 7: Keine anwaltliche Prüfung veranlassen

Viele Unternehmer befürchten hohe Kosten für eine rechtliche Beratung und verzichten deshalb auf eine Prüfung.

Das kann sich als teurer Fehler erweisen.

In der Praxis zeigt sich häufig, dass:

  • Unterlassungserklärungen modifiziert werden können,
  • Forderungen reduziert werden können,
  • einzelne Ansprüche unbegründet sind,
  • Abmahnungen vollständig zurückgewiesen werden können.

Die Kosten einer ersten Prüfung stehen dabei häufig in keinem Verhältnis zu den Risiken einer unüberlegten Reaktion.

Fragen Sie deshalb frühzeitig nach den voraussichtlichen Kosten einer Beratung. Auf dieser Grundlage können Sie anschließend entscheiden, wie Sie weiter vorgehen möchten.


Was sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung konkret tun?

Wenn Sie eine Abmahnung von einem Wettbewerber erhalten haben, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Ruhe bewahren.
  2. Frist notieren.
  3. Nichts ungeprüft unterschreiben.
  4. Keine vorschnellen Erklärungen gegenüber der Gegenseite abgeben.
  5. Die Berechtigung der Vorwürfe prüfen lassen.
  6. Mögliche Handlungsalternativen bewerten.
  7. Fristgerecht reagieren.

Gerade bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen können bereits kleine Details erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen